Gesundheitsschaden als Primärschaden und grober Behandlungsfehler
Primärschaden umfasst begrifflich zunächst die direkten Folgen eines Behandlungsfehlers. Mithin die Verletzungsfolgen nach einem Behandlungsfehler und die sich aus den Verletzungsfolgen ergebenden Symptome.
Als Sekundärschaden werden die aus dem jeweiligen Primärschaden resultierenden, später auftretenden Schäden bezeichnet.